Rechtsprechung
LG Bonn, 04.10.2004 - 34 Qs 187/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt auf privatem Hof
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Straßenverkehrsgefährdung - Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 202 Gs 41/04
- AG Euskirchen, 18.08.2004 - 202 Gs 41/04
- LG Bonn, 04.10.2004 - 34 Qs 187/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1998 - 4 StR 163/98
Hinterhof als öffentlicher Verkehrsraum?
Auszug aus LG Bonn, 04.10.2004 - 34 Qs 187/04
Verkehrsflächen sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Benutzung zur Verfügung stehen (BGH NZV 1998, 418; OLG Köln, VM 2000, 86). - OLG Hamm, 25.03.1981 - 7 Ss 2998/80
Auszug aus LG Bonn, 04.10.2004 - 34 Qs 187/04
Zwar wird der Schutzbereich des § 315 c StGB im Vergleich zu § 315 b StGB etwas weiter gefaßt, so dass bei § 315 c StGB auch Vorfälle erfaßt werden, die sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum auswirken (Straßengraben, angrenzendes Feld, vgl. BGH VRS 61, 123).